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Krankenversicherungskarte
Die
Versicherungskarte ist beim ersten Arztkontakt vorzulegen. Bitte bringen Sie
während einer laufenden Behandlung mit Beginn eines neuen Quartals am 01.01.,
am 01.04., am 01.07., und am 01.10 des Jahres jeweils Ihre
Krankenversichertenkarte und ggf. Überweisungsschein.
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